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Wegweiser Berlin Hauptstadt der DDR
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Wegweiser Berlin Hauptstadt der DDR



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Wegweiser, Berlin Hauptstadt der DDR

  • Verkehrsschild, Verkehrszeichen, Blech foliert, oben und unten abgekantet
  • Größe: 33 x 125cm
  • Alter: 80er Jahre
  • Hersteller: unbekannt


Quelle: Wikipedia:

Ost-Berlin

Ost-Berlin ist eine Bezeichnung für das Gebiet Berlins, das nach der Teilung der Stadt durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges 1945 den sowjetischen Sektor bildete.

Der Begriff dient zur Abgrenzung dieses Stadtgebiets gegenüber dem amerikanischen, französischen und britischen Sektor, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet wurden und zum Teil noch werden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später nach Auffassung der DDR und de facto Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. Der Begriff „Ost-Berlin“ wurde weder im amtlichen Sprachgebrauch der alten Bundesrepublik noch in dem der DDR verwendet. Die offizielle Eigenbezeichnung wurde im Laufe der Jahre von „Groß-Berlin“ über „Demokratisches Berlin“ zu „Berlin, Hauptstadt der DDR“ bzw. „Berlin“ geändert. Im allgemeinen Sprachgebrauch in der DDR setzte es sich bis in die 1970er Jahre immer stärker durch, nur dem Westteil der Stadt eine separate Bezeichnung („Westberlin“) zu geben, den Ostteil jedoch kurz als Berlin zu bezeichnen.

Völkerrechtlich war der sowjetische Sektor Berlins Teil der Viersektorenstadt Berlin unter Hoheit der Vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich; damit gehörte der Ostteil Berlins nach überwiegender Auffassung nie zur SBZ oder zur DDR. Die unterschiedlichen Auffassungen zum Status von Ost-Berlin waren Gegenstand der Berlin-Frage, sie hatten aber spätestens ab den 1970er-Jahren in der Praxis nur noch geringe Bedeutung.


Geschichte

Mit dem Londoner Protokoll vom November 1944 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation in drei Besatzungszonen aufzuteilen und in ein „besonderes Berliner Gebiet, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wird.“ Später kam als vierte Macht noch Frankreich hinzu (gemeinsam die Alliierten oder Vier Mächte). Für das gesamte Stadtgebiet Berlins wurde im Mai durch die Sowjetunion eine Regierung mit der Bezeichnung Magistrat von Groß-Berlin eingesetzt (Magistrat Werner). Am 5. Juni 1945 stellten die Alliierten die gemeinsame Besetzung Berlins nochmals fest. Die östlichen damaligen Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Pankow, Weißensee, Lichtenberg, Treptow und Köpenick bildeten fortan den Sowjetischen Sektor von Groß-Berlin. Im Juni 1948 verließ der sowjetische Vertreter die Alliierte Kommandantur und in den Folgemonaten zerbrach die gemeinsame Verwaltung Berlins. Im sowjetischen Sektor wurde eine separate Stadtregierung eingesetzt, die sich jedoch weiterhin als Magistrat von Groß-Berlin bezeichnete, später auch mit dem Zusatz Demokratischer Sektor.

Am 23. Mai 1949 wurde mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach dessen Artikel 23 (alte Fassung) sollte es auch für ein Land Groß-Berlin gelten. Die Sowjetunion lehnte jedoch eine Anwendung des Grundgesetzes auf ihren Sektor Berlins ab, und in den anderen Sektoren konnte es durch den Vorbehalt der Westalliierten nur eine eingeschränkte Gültigkeit entfalten.

Der Sowjetischen Besatzungszone blieb nach der Konstituierung der Bundesrepublik nur noch eine Teilstaatsgründung. Die gesamtdeutsch konzipierte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wurde daher am 7. Oktober 1949 durch die provisorische Volkskammer für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg in Kraft gesetzt und somit die Deutsche Demokratische Republik gegründet. In Artikel 2 dieser Verfassung wurde bestimmt: „Die Hauptstadt der Republik ist Berlin,“ ein Hinweis auf die ursprünglich erhoffte gesamtdeutsche Staatsgründung.

Der sowjetische Sektor von Berlin gehörte aufgrund des Vier-Mächte-Status der Stadt nicht zur SBZ und wurde auch kein konstitutiver Bestandteil der DDR. Deren Verfassungsorgane hatten dort keine direkte Gewalt. Gesetze der DDR erlangten nur mittelbar nach Übernahme durch den Magistrat dort ihre Gültigkeit. Ost-Berlin konnte in die Gesetzgebungsorgane der DDR nur Abgeordnete mit beratender Stimme und ohne direkte Wahl entsenden.

Die Bindung an die DDR war jedoch von Beginn an sehr eng, allein schon durch die Tatsache, dass sie ihren Regierungssitz in Ost-Berlin nahm und ganz Berlin als ihre Hauptstadt proklamiert hatte. Dennoch achteten sowohl die Regierung der DDR als auch die sowjetische Militäradministration auf die formale Aufrechterhaltung des Sonderstatus Berlins, um einen Anspruch auf die Regierungsgewalt über ganz Berlin erheben zu können. Denn schon seit 1948 vertrat die Sowjetunion entgegen dem Londoner Protokoll die Auffassung, dass ganz Berlin Teil der SBZ wäre, allerdings unter gemeinsamer Verwaltung der Vier Mächte. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Berlin-Frage einen wichtigen Punkt für eine angestrebte Wiedervereinigung bilden könnte. Die DDR ergriff daher aus Rücksicht auf die schwierige völkerrechtliche Lage nur vorsichtige Maßnahmen, um Ost-Berlin enger einzubinden. Seit Oktober 1953 wurden zum Beispiel auch in Ost-Berlin Personalausweise der DDR ausgegeben.

Im Januar 1957 kam es zu einem wichtigen Schritt bei der Integration Ost-Berlins in die DDR. Die Volksvertretung und der Magistrat übernahmen die DDR-Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht und über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen. Dadurch wurde der Magistrat dem Ministerrat der DDR unterstellt und die Volkskammer erhielt die Aufsicht über die Ost-Berliner Volksvertretung, die in Stadtverordnetenversammlung umbenannt wurde. Zugleich spitzte sich der Streit um den Status Berlins zu. Die Sowjetunion bestritt die weitere Gültigkeit des Londoner Protokolls und forderte im Herbst des folgenden Jahres mit dem Chruschtschow-Ultimatum (? Berlin-Krise) die Umwandlung West-Berlins in eine freie Stadt als sogenannte besondere politische Einheit. Die Westalliierten lehnten das Ansinnen der Sowjetunion aber ab.

Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde die Spaltung Berlins drastisch verschärft und weitere Maßnahmen zur Integration Ost-Berlins in die DDR folgten bald. Der Staatsrat der DDR stellte Ost-Berlin im September desselben Jahres mit den Bezirken in der DDR gleich. Die im Januar 1962 neu eingeführte Wehrpflicht in der DDR erstreckte sich auch auf die Einwohner Ost-Berlins. Im August 1962 wurde die sowjetische Stadtkommandantur in Ost-Berlin aufgelöst und durch einen Stadtkommandanten der Nationalen Volksarmee (NVA) ersetzt. Die Wahlberechtigten in Ost-Berlin nahmen 1968 auch an der Volksabstimmung über die neue Verfassung der DDR teil, die dadurch auch im Ostsektor direkte Geltungskraft entfaltete.

Nach längeren Verhandlungen wurde im September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet, das unter anderem die Art der Verbindungen West-Berlins zur Bundesrepublik regelte. Durch das Abkommen entspannte sich der Konflikt um Berlin in der Folgezeit zusehends. Der allgemeine Teil dieses Vertrages war bewusst sehr offen gefasst und konnte verschieden interpretiert werden. Nach Meinung der Westalliierten schrieb er weiterhin den besonderen Status ganz Berlins fest. In der Auslegung durch die DDR und die Sowjetunion bezogen sich die Bestimmungen jedoch nur auf West-Berlin. Sie vertraten nun nicht weiter den Anspruch auf Berlin als ganzes und fassten Ost-Berlin als eigenständige Stadt auf.

Nach der Volkskammerwahl von 1976 erhielten die aus Ost-Berlin entsandten Abgeordneten keine gesonderten Ausweise mehr. Der Magistrat von Ost-Berlin stellte im Herbst 1976 die Herausgabe des Verordnungsblattes für Groß-Berlin ein. Somit erlangten Gesetze der DDR nun direkt und ohne Übernahme ihre Gültigkeit in der Stadt. Anfang 1977 legte die Ost-Berliner Verwaltung den Namen Magistrat von Groß-Berlin ab und nannte sich fortan Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR. Zugleich wurde die Visapflicht für Ausländer bei Tagesfahrten nach Ost-Berlin eingeführt und die Kontrollposten an den Ausfallstraßen zum Gebiet der DDR abgeschafft. Nach der 1979 erfolgten Änderung des Wahlgesetzes wurden bei den Volkskammerwahlen seit 1981 auch die Ost-Berliner Abgeordneten direkt gewählt. Der Ostteil Berlins war nun de facto vollständig in die DDR integriert, abgesehen von einigen alliierten Sonderrechten; zum Beispiel hatten uniformierte alliierte Militärangehörige nach wie vor das Recht, sich frei im sowjetischen Sektor zu bewegen. Gelegentlich kam es noch zu diplomatischen Protestnoten der Westalliierten, wenn etwa durch Militärparaden der NVA der hinsichtlich deutschen Militärs entmilitarisierte Status Berlins verletzt wurde; der Sitz des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR wurde von Anfang an außerhalb Berlins (in Strausberg) errichtet.

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands trat am 3. Oktober 1990 in Ost-Berlin das Grundgesetz in Kraft und es wurde Teil des Landes Berlin. Durch eine Erklärung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag suspendierten die Alliierten zum selben Tag ihre Vorrechte bezüglich Berlins. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 bestimmte:

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“

– Art. 1 Abs. 1 S. 1 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland

Berlin war ein verfassungsmäßiger Bestandteil des wiedervereinigten Deutschlands geworden.